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BGH, 04.04.1951 - 1 StR 58/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Das ist - soweit Vertragsverhältnisse in Betracht kommen - etwa beim Auftrag, bei der Spedition, bei der Kommission in der Regel der Fall (RGSt 69, 61; 71, 91; 73, 300; 77, 150, 401; Urt. des Senatsvom 4. April 1951 - 1 StR 58/51 -). - BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
Da deutsche Gerichte nicht befugt sind, von einem Besatzungsgericht verhängte Strafen in eine Gesamtstrafe einzubeziehen (1 StR 58/51 vom 4. April 1951), ist auch § 79. - BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52 Das gilt sowohl für die Wertersatzstrafe nach § 401 Abs. 2 RAbgO (vgl BGH 2 StR 714/51 vom 6. Februar 1953) wie auch für die Verfallerklärung nach § 335 StGB (vgl BGH 1 StR 58/51 vom 4. April 1951).
- BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.09.1955 - 1 StR 296/55
Rechtsmittel
Daß für die Zeit vor der Währungsreform auch bei bewirtschafteten und preisgebundenen Waren die Eigenschaft der Reichsmark, Zahlungsmittel zu sein, eingeschränkt war und daher die Hingabe von Sachwerten gegen Geld einen Vermögensnachteil bedeutete, hat der erkennende Senat in dem Urteil 1 StR 58/51 vom 4. April 1951 (LM § 335 StGB Nr. 1) im Anschluß an die Entscheidungen RGSt 74, 98, 99 und 76, 338, 341 anerkannt. - BGH, 19.09.1952 - 1 StR 51/52
Rechtsmittel
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in Zeiten der Warenverknappung die Hergabe von Sachwerten gegen Geld einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB enthalten kann (Urteil des Senats vom 4. April 1951 - 1 StR 58/51 - vgl. auch RGSt 74, 98; 76, 338).